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TASSO-Newsletter Juli 2007

Neue Hoffnung: Bundesrat für schärfere Vorschriften beim Schächten

Der Bundesrat hat gestern eine Initiative Hessens und Hamburgs aufgegriffen, die das Schächten von Tieren in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich machen soll.

Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll die Genehmigung zum betäubungslosen Schächten nur noch erteilt werden, wenn sie nachweislich erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, so Welt-Online. Außerdem darf den Tieren nicht mehr Schmerz zugefügt werden, als bei einer Schlachtung mit Betäubung. In allen anderen Fällen müsse das Tier vor dem Schächten betäubt werden.  

„Der dem Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf ist ein Balanceakt zwischen der Religionsfreiheit einerseits und dem Tierschutz andererseits. Beide sind im Grundgesetz verankert.‰ so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. „Bei allem Respekt für andere Religionen, ist es für uns Tierschützer - ungeachtet der Beweggründe - jedoch nicht akzeptabel, dass Tieren Leid zugefügt wird.‰, erklärt McCreight kategorisch.   

Zum Hintergrund: Das betäubungslose Schächten von Tieren ist in Deutschland grundsätzlich verboten. So sieht es das Tierschutzgesetz vor.
Das Gesetz sieht jedoch leider auch Ausnahmen aus religiösen Motiven vor. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2002 müssen Ausnahmege-nehmigungen erteilt werden, wenn der Antragsteller der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erforderlich mache.  

„Es bleibt zu hoffen, dass ein entsprechend eindeutiges Gesetz dem jahrelangen Streit um das Schächten, der die Gerichte immer wieder beschäftigt, nun endlich ein Ende bereitet."   

Eine Entscheidung des Bundestages wird nach der Sommerpause erwartet.   

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