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TASSO-Newsletter 23.05.2008

Nicht jeder Hund, der beißt ist bissig

 
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er – seinem Jagdtrieb folgend  - kleinere Tiere fängt oder beißt, so die Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt fühlte. Diese hatte seinen Hund als “bissig” eingestuft, mit den damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang.

Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der “Bissigkeit” müsse eine “anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen, so die Süddeutsche Zeitung weiter.

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